Handlungsgrundsätze
Jeder im Verein muss sich an gewisse Regeln halten. Ob zum Schutze Anderer oder für ein entspanntes Miteinander oder auch um sich selbst zu schützen. Wir haben für alle Mitglieder Handlungsgrundsätze erarbeitet. Grundsätze sind keine Empfehlungen, weg dagegen verstößt wird entsprechend geahndet!
Auch werden Handlungsfreiheiten durch diese Grundsätze gerechtfertigt. So muss zum Beispiel ein Übungsleiter einschreiten und Personen (auch Nichtmitglieder) aus der Halle verweisen, wenn diese gegen unsere Grundsätze verstoßen.
Handlungsgrundsätze für Übungsleiter*innen
Handlungsgrundsätze - Übungsleiter*innen - Zum Aufklappen
Umgangsformen
- Die Verantwortlichen fungieren als Vorbilder für die Kinder und Jugendlichen.
Sie halten sich an den Ehrenkodex - Jegliche Form verbaler und non-verbaler Grenzverletzung ist nach Möglichkeit allen untersagt. (keine „absichtlichen Übergriffe“)
- Wahrgenommene Grenzüberschreitungen werden reflektiert, entschuldigt und für die Zukunft nach Möglichkeit vermieden.
- Es wird eine offene und verständliche Kommunikation mit den Kindern angestrebt.
- Verhaltens- und Trainingsregeln werden regelmäßig mit allen Beteiligten besprochen und evaluiert.
Nähe und Distanz
- Es wird vermieden, mit einem Kind allein zu sein. Wenn dies aber nötig ist, wird die Tür offengelassen oder eine andere Betreuungsperson hinzugenommen.
- Einzelkontakte sind untersagt.
- Einzelgeschenke sind untersagt.
Berührungen und Körperkontakt
- Während des Trainings kommt es zu sportbezogenen Hilfestellungen und Berührungen. Der Kontakt ist dabei auf das Notwendigste zu reduzieren.
- Körperliche Kontakte im Training, zum Trösten und um Mut zu machen, bei besonderen Erfolgen etc. müssen von den Kindern und Jugendlichen gewünscht und gewollt sein. Sie dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß dabei nicht überschreiten.
- Die Verantwortlichen hinterfragen jederzeit, ob eine Berührung des Kindes notwendig ist. Im Zweifel wird das Kind gefragt, ob es das will.
- Unbeabsichtigte grenzverletzende Brührungen werden direkt angesprochen und entschuldigt.
Duschen und Umkleiden
- Ab dem Schuleintrittsalter werden Umkleiden grundsätzlich allein (Ohne Eltern / Begleitperson) geschlechtergetrennt genutzt oder nacheinander betreten. In Einzelfällen können Ausnahmen aufgrund von räumlichen Gegebenheiten gemacht werden.
- Müssen Kinder durch Erwachsene begleitet werden, so entscheidet das Geschlecht der Begleitperson, welche geschlechtsbezogene Umkleide benutzt wird.
- Die Verantwortlichen betreten keine Umkleide und/oder Duschen, solange sich
Kinder oder Jugendlichen dort aufhalten. Wenn das Betreten doch notwendig ist,
wird dies vom Verantwortlichen im Vorfeld klar kommuniziert. (Klopfen, Fragen, Sicherstellen) - Jegliche Ton- und Bildaufnahmen sind in der Umkleide, den Toiletten sowie den Duschen verboten und werden geahndet.
Fahrten
- Die Verantwortlichen dürfen Kinder und Jugendliche im Auto mitnehmen, sofern die Zustimmung der jeweiligen Erziehungs- oder Sorgeberechtigten vorliegt. Auch hier sind Einzelkontakte verboten.
- Bei Fahrten ist die Einhaltung von §21 Straßenverkehrsordnung (Voraussetzungen zur Personenbeförderung = Kindersitz-Pflicht) verpflichtend.
Schutz vor Gewalt
- Niemand wird überredet oder unter Druck gesetzt, etwas zu tun oder zuzulassen, was er oder sie nicht möchte oder die Person bloßstellt.
- Körperliche Gewalt, psychische Gewalt und sexualisierte Gewalt ist untersagt und wird geahndet
- Bei wiederholten Grenzverletzungen oder (vermuteten) Übergriffen jeglicher Art (seelisch, körperlich oder sexuell) ist eine Ansprechperson des Vereins hinzuzuziehen.
Die Ansprechpersonen verpflichten sich, (Verdachts-) Fällen nachzugehen. Der Verein ist nicht anzeigepflichtig. Im Vordergrund steht der Schutz des Opfers.
Handlungsvollmacht
Der Verantwortliche hat die Kinder und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen. Sein Handlungsrahmen ist mit dem Vorstand abgesprochen. Hierbei darf er, sofern notwendig, einzelne anwesende Personen vom Spiel- & Trainingsgeschehen sowie weiteren sportlichen Veranstaltungen ausschließen. Im Spielbetrieb können Ordner / Hallenverantwortliche bestimmt werden, welche das Schutzkonzept nach außen vertreten
Soziale Medien
- Die Mannschafts-Instant-Messenger-Gruppen (WhatsApp) werden nach Rücksprache mit Kindern, Jugendlichen und Eltern nur für trainings- und spielrelevante Absprachen und Informationen genutzt. Auch hier sind Einzelkontakte untersagt. Die Eltern sind bis zu einem Alter von mind. 12 Jahren mit hinzuzufügen.
- Jegliche Ton-, Bild- & Video-Aufnahmen, die zu Trainingszwecke erstellt wurden, dürfen nicht veröffentlicht werden.
Datenschutz und Medien
- Beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Kinder und Jugendlichen sind die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
- Bild- und Tonaufnahmen im Trainingsbetrieb sind ausschließlich von Trainern und Übungsleitern zu Trainingszwecken gestattet und dürfen in keiner Form veröffentlicht werden
Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies mit mindestens einer weiteren Trainerin bzw. einem weiteren Trainer abzusprechen.
Handlungsgrundsätze für Kinder & Jugendliche
Handlungsgrundsätze - Kinder & Jugendliche - Zum Aufklappen
Umgangsformen
- Jegliche Form verbaler und non-verbaler Grenzverletzung ist nach Möglichkeit allen untersagt. (keine „absichtlichen Übergriffe“)
- Wahrgenommene Grenzüberschreitungen werden reflektiert, entschuldigt und für die Zukunft nach Möglichkeit vermieden.
- Es wird eine offene und verständliche Kommunikation untereinander angestrebt.
- Verhaltens- und Trainingsregeln werden regelmäßig mit allen Beteiligten besprochen und evaluiert.
Nähe und Distanz
- Einzelkontakte zu Übungsleiter*innen sind untersagt.
- Einzelgeschenke sind untersagt.
Berührungen und Körperkontakt
- Während des Trainings kommt es zu sportbezogenen Berührungen. Der Kontakt ist dabei auf das Notwendigste zu reduzieren.
- Körperliche Kontakte im Training, zum Trösten und um Mut zu machen, bei besonderen Erfolgen etc. müssen von den Kindern und Jugendlichen gewünscht und gewollt sein.
- Es ist dein Körper. Du entscheidest, welche Berührungen für dich in Ordnung sind und wo deine Grenzen liegen.
- Unbeabsichtigte grenzverletzende Brührungen werden direkt angesprochen und entschuldigt.
Duschen und Umkleiden
- Ab dem Schuleintrittsalter werden Umkleiden grundsätzlich allein (Ohne Eltern / Begleitperson) geschlechtergetrennt genutzt oder nacheinander betreten. In Einzelfällen können Ausnahmen aufgrund von räumlichen Gegebenheiten gemacht werden.
- Die Umkleide und Duschen ist ein geschützter Raum. Erwachsene dürfen nur mit gutem Grund und nach vorheriger Ankündigung eintreten.
- Jegliche Ton- und Bildaufnahmen sind in der Umkleide, den Toiletten sowie den Duschen verboten und werden geahndet.
Schutz vor Gewalt
- Niemand wird überredet oder unter Druck gesetzt, etwas zu tun oder zuzulassen, was er oder sie nicht möchte oder die Person bloßstellt.
- Körperliche Gewalt, psychische Gewalt und sexualisierte Gewalt ist untersagt und wird geahndet
- Bei wiederholten Grenzverletzungen oder (vermuteten) Übergriffen jeglicher Art (seelisch, körperlich oder sexuell) ist eine Ansprechperson des Vereins hinzuzuziehen.
Die Ansprechpersonen verpflichten sich, (Verdachts-) Fällen nachzugehen.
Soziale Medien
- Die Mannschafts-Instant-Messenger-Gruppen (WhatsApp) werden nach Rücksprache mit Kindern, Jugendlichen und Eltern nur für trainings- und spielrelevante Absprachen und Informationen genutzt. Auch hier sind Einzelkontakte untersagt. Die Eltern sind bis zu einem Alter von 12 Jahren mit hinzuzufügen.
- Jegliche Ton-, Bild- & Video-Aufnahmen, die zu Trainingszwecke erstellt wurden, dürfen nicht veröffentlicht werden.
Datenschutz und Medien
- Beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Kinder und Jugendlichen sind die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
- Bild- und Tonaufnahmen im Trainingsbetrieb sind ausschließlich von Trainern und Übungsleitern zu Trainingszwecken gestattet und dürfen in keiner Form veröffentlicht werden.
Handlungsgrundsätze Eltern
Handlungsgrundsätze - Eltern - Zum Aufklappen
Umgangsformen
- Die Eltern fungieren als Vorbilder für die Kinder und Jugendlichen.
- Jegliche Form verbaler und non-verbaler Grenzverletzung ist nach Möglichkeit allen untersagt. (keine „absichtlichen Übergriffe“)
- Wahrgenommene Grenzüberschreitungen werden reflektiert, entschuldigt und für die Zukunft nach Möglichkeit vermieden.
- Es wird eine offene und verständliche Kommunikation mit den Kindern und den Übungsleiter*innen angestrebt.
- Verhaltens- und Trainingsregeln werden regelmäßig mit allen Beteiligten besprochen und evaluiert.
Nähe und Distanz – ausgenommen das eigene Kind
- Es wird vermieden, mit einem Kind allein zu sein. Wenn dies aber nötig ist, wird die Tür offengelassen oder eine andere Betreuungsperson hinzugenommen.
- Einzelkontakte sind untersagt.
- Einzelgeschenke sind untersagt.
Duschen und Umkleiden
- Ab dem Schuleintrittsalter werden Umkleiden grundsätzlich allein (Ohne Eltern / Begleitperson) geschlechtergetrennt genutzt oder nacheinander betreten. In Einzelfällen können Ausnahmen aufgrund von räumlichen Gegebenheiten gemacht werden.
- Müssen Kinder durch Erwachsene begleitet werden, so entscheidet das Geschlecht der Begleitperson, welche geschlechtsbezogene Umkleide benutzt wird.
- Jegliche Ton- und Bildaufnahmen sind in der Umkleide, den Toiletten sowie den Duschen verboten und werden geahndet.
Fahrten
- Eltern dürfen Kinder und Jugendliche im Auto mitnehmen, sofern die Zustimmung der jeweiligen Erziehungs- oder Sorgeberechtigten vorliegt. Auch hier sind Einzelkontakte verboten.
- Bei Fahrten ist die Einhaltung von §21 Straßenverkehrsordnung (Voraussetzungen zur Personenbeförderung = Kindersitz-Pflicht) verpflichtend.
Schutz vor Gewalt
- Niemand wird überredet oder unter Druck gesetzt, etwas zu tun oder zuzulassen, was er oder sie nicht möchte oder die Person bloßstellt.
- Körperliche Gewalt, psychische Gewalt und sexualisierte Gewalt ist untersagt und wird geahndet
- Bei wiederholten Grenzverletzungen oder (vermuteten) Übergriffen jeglicher Art (seelisch, körperlich oder sexuell) ist eine Ansprechperson des Vereins hinzuzuziehen.
Die Ansprechpersonen verpflichten sich, (Verdachts-) Fällen nachzugehen. Der Verein ist nicht anzeigepflichtig. Im Vordergrund steht der Schutz des Opfers.
Handlungsvollmacht
Eltern haben die Kinder und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen. Für notwendige Konsequenzen hat der Übungsleiter die Handlungsvollmacht. Sein Handlungsrahmen ist mit dem Vorstand abgesprochen. Hierbei darf er, sofern notwendig, einzelne anwesende Personen vom Spiel- & Trainingsgeschehen sowie weiteren sportlichen Veranstaltungen ausschließen. Im Spielbetrieb können Ordner / Hallenverantwortliche bestimmt werden, welche das Schutzkonzept nach außen vertreten
Soziale Medien
- Die Mannschafts-Instant-Messenger-Gruppen (WhatsApp) werden nach Rücksprache mit Kindern, Jugendlichen und Eltern nur für trainings- und spielrelevante Absprachen und Informationen genutzt. Auch hier sind Einzelkontakte untersagt. Die Eltern sind bis zu einem Alter von mind. 12 Jahren mit hinzuzufügen.
- Jegliche Ton-, Bild- & Video-Aufnahmen, die zu Trainingszwecke erstellt wurden, dürfen nicht veröffentlicht werden.
Datenschutz und Medien
- Beim Umgang mit personenbezogenen Daten der Kinder und Jugendlichen sind die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
- Bild- und Tonaufnahmen im Trainingsbetrieb sind ausschließlich von Trainern und Übungsleitern zu Trainingszwecken gestattet und dürfen in keiner Form veröffentlicht werden.
Handlungsgrundsätze für den Vorstand
Handlungsgrundsätze - Vorstand - Zum Aufklappen
In Arbeit